Vorsorge
Vor nahezu 20 Jahren wurde das bisher letzte Mal die Vergütung für bestimmte Leistungen im Gesundheitswesen überarbeitet.
Leistungen, die in der Vergütung aufgelistet sind:
Hier gilt aktuell, dass der Arzt nur Untersuchungen durchführen und abrechnen darf, die medizinisch notwendig sind. Liegen am Auge bei der Grunduntersuchung keine Anzeichen für eine Erkrankung vor, dürfen tiefergehende Untersuchungen nicht „nicht zu Lastern der kk“ durchgeführt werden.
Nun gibt es am Auge jedoch regelmäßig Erkrankungen, die weder Arzt noch Patient bei der Routinekontrolle erkennen können. Hierzu gehört ein Großteil der beginnenden Glaukome (grüner Star) oder die beginnende Makulagedeneration. Auch Netzhauterkrankungen, die nicht unmittelbar zu einer Sehverschlechterung führen, werden ohne tiefergehende Untersuchung häufig nicht rechtzeitig erkannt.
Augenerkrankungen, die man selbst meist erst sehr spät bemerkt sind vor allem GLAUKOM (erhöhter Augendruck) und MAKULADEGENERATION.
Früh erkannt und gut behandelt, sind die möglichen Folgen deutlich zu reduzieren.
Neue Geräte:
In der Apparate-Diagnostik hat sich in der Augenheilkunde in den vergangenen Jahren sehr viel getan.
Es gibt hochentwickelte Kameras, die Bilder der gesamten Netzhaut aufnehmen können, selbst bei enger Pupille (Funduskamera).
Ebenfalls bekommt man heutzutage höchstauflösende Bilder, die schon einzelne Zellen erkennen lassen (OCT).
Hierdurch wird die Diagnostik und Verlaufskontrolle z.B. von Glaukom (grüner Star) und Erkrankungen im Bereich der Makula deutlich erleichtert.
Vorsorgeuntersuchungen
OCT d. Sehnervs, Hornhaut-Dickenmessung)